ibita gmbh


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Hyaluronsäure Filler sind gem. Medizinprodukte Verordnung Anhang 6 wie folgt deklariert:

"Produkte zur Injektion, die dazu bestimmt sind, länger als 30 Tage im Kör­per des Menschen zu verbleiben (langzeitverbleibende Produkte), dürfen ausschliesslich durch einen Arzt oder eine Ärztin oder durch eine gemäss Ziffer 2 ausgebildete Fachperson unter direkter Kontrolle und Verantwortung eines Arztes oder einer Ärztin angewendet werden."

Fachliche Vorraussetzungen:

"Langzeitverbleibende Produkte dürfen durch diplomierte Pflegefachleute mit entsprechender Weiterbildung im Bereich der Injektion langzeitverbleiben­der Produkte angewendet werden."

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Hyaluronsäure Filler sind gem. Medizinprodukte Verordnung Anhang 6 wie folgt deklariert:

"Produkte zur Injektion, die dazu bestimmt sind, länger als 30 Tage im Kör­per des Menschen zu verbleiben (langzeitverbleibende Produkte), dürfen ausschliesslich durch einen Arzt oder eine Ärztin oder durch eine gemäss Ziffer 2 ausgebildete Fachperson unter direkter Kontrolle und Verantwortung eines Arztes oder einer Ärztin angewendet werden."

Fachliche Vorraussetzungen:

"Langzeitverbleibende Produkte dürfen durch diplomierte Pflegefachleute mit entsprechender Weiterbildung im Bereich der Injektion langzeitverbleiben­der Produkte angewendet werden."

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